Aufgrund von Sicherheitsrisiken wurden alle airBaltic-Flüge von und nach Tel Aviv bis zum 31. Oktober gestrichen. Betroffene Passagiere werden gebeten, sich für weitere Unterstützung an unser Callcenter zu wenden.

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Verordnung (EC) Nr 261/2004

Verordnung (EG) Nr. 261/2004 des europäischen Parlaments und des Rates über eine gemeinsame Regelung für Ausgleichs- und Unterstützungsleistungen für Fluggäste im Fall der Nichtbeförderung und bei Annullierung oder großer Verspätung von Flügen und zur Aufhebung der Verordnung (EWG) Nr. 295/91.

Wir tun unser Bestes, damit Ihr Flug nach Plan läuft. Sollte Ihnen jedoch die Beförderung verweigert werden, Ihr Flug annulliert werden oder deutliche Verspätung aufweisen oder Sie einen Sitzplatz zugewiesen bekommen, der einer niedrigeren Buchungsklasse entspricht als auf dem Ticket ausgewiesen, haben Sie ein Anrecht auf Ausgleichs- oder Unterstützungsleistungen gemäß der Verordnung (EG) Nr. 261/2004, welche die Fluggastrechte in den vorgenannten Fällen regelt.

Wir empfehlen Ihnen, sich die Verordnung auf Deutsch durchzulesen.

Bitte wenden Sie sich an die airBaltic Kundenbetreuung, um eine Ausgleichs- oder Unterstützungsleistung zu beantragen.

Die zuständige Stelle für die Durchsetzung der Verordnung (EG) Nr. 261/2004 in der Republik Lettland ist:

Das Consumer Rights Protection Centre
Brivibas St. 55
Riga, LV-1010
Lettland
Website: www.ptac.gov.lv
E-mail Addresse: ptac@ptac.gov.lv

Die Kontaktdaten zu den Durchsetzungsstellen anderer Länder sind auf der offiziellen Website der Europäischen Kommission verfügbar.