Die Empfehlungen in diesem Dokument dienen nicht als Ersatz für eine persönliche und professionelle medizinische Beratung und sollten nicht als solche ausgelegt werden. Die hierin enthaltenen Informationen können jederzeit mit oder ohne Vorankündigung geändert werden und airBaltic übernimmt keine Haftung für solche Änderungen. airBaltic behält sich das Recht vor, diese Richtlinien und Verfahren nach eigenem Ermessen auszulegen und anzuwenden. Die Auslegung und Anwendung durch airBaltic ist in jedem Fall bindend und endgültig.
Behinderte Passagiere
Allgemeine Informationen zu Fluggästen, die während der Reise besondere Hilfestellung benötigen.
Gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1107/2006 des europäischen Parlaments und des Rates vom 5. Juli 2006 über die Rechte von behinderten Flugreisenden und Flugreisenden mit eingeschränkter Mobilität (im Anschluss EG-Verordnung Nr. 1107/2006) sind Fluggesellschaften und Flughäfen verpflichtet, die Bereitstellung der in der EG-Verordnung Nr. 10107/2006 aufgeführten Dienstleistungen für Fluggäste sicherzustellen. Die überwachende Behörde; in jedem Staat ist für die Einhaltung dieser Anforderungen zuständig. In Lettland ist dies die lettische Zivilluftfahrtbehörde (CAA).
Bitte teilen Sie airBaltic mindestens 48 Stunden vor Abflug mit, wenn ein Flugreisender eine der folgenden Dienstleistungen benötigt:
- Flugreisende mit Hör- oder Sehbehinderungen, die besondere Hilfestellung benötigen;
- Flugreisende, die keine Treppen steigen können;
- Flugreisende, die den Weg vom Check-in-Bereich zum Gate, bei Anschlussflügen zwischen Gates oder vom Gate zur Ankunftshalle nicht zu Fuß zurücklegen können;
- Fluggäste, die einen von airBaltic bereitgestellten Rollstuhl nutzen oder in ihrem eigenen Rollstuhl (nur manuelle Rollstühle) zum Flugsteig gebracht werden möchten;
- Fluggäste, die ihren Elektro-/batteriegetriebenen Rollstuhl mitführen möchten;
- Fluggäste, die mit einem anerkannten Begleithund reisen;
- Fluggäste, die während des Fluges besondere Betreuung oder medizinische Ausrüstung benötigen.
Bitte reichen Sie jegliche Anfragen für Leistungen mindestens 48 Stunden vor Abflug bei Ihrer Reiseagentur oder einem airBaltic Reservierungsmitarbeiter ein.
Anfragen für besondere Hilfestellung