Alternative Streitbeilegung
Unser Team arbeitet sehr hart, um sicherzustellen, dass Sie mit unseren Dienstleistungen zufrieden sind. Sollte einmal etwas schiefgehen, versuchen wir, eine für Sie akzeptable Lösung zu finden.
Wenn Sie jedoch mit der vorgeschlagenen Lösung nicht einverstanden sind oder wir uns weigern, Ihre Forderung zu erfüllen, haben Sie das Recht, eine alternative Streitbeilegung zu beantragen, und zwar in Übereinstimmung mit:
- Richtlinie 2013/11/EU des Europäischen Parlaments und des Rates über die alternative Streitbeilegung bei Verbraucherrechtsstreitigkeiten und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 2006/2004 und der Richtlinie 2009/22/EG;
- Verordnung (EU) Nr. 524/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Online-Streitbeilegung bei Verbraucherrechtsstreitigkeiten und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 2006/2004 und der Richtlinie 2009/22/EG;
- Gesetz zum Schutz der Verbraucherrechte;
- Gesetz über alternative Streitbeilegung.
Um eine alternative Streitbeilegung zu beantragen, wenden Sie sich an die zuständige Behörde in Ihrem Land, wie unten aufgeführt:
Im Einklang mit der Verordnung Nr. 524/2013 wurde außerdem eine [Online-Streitbeilegungsplattform] (http://ec.europa.eu/consumers/odr/) eingerichtet, die Sie nutzen können, um Ihre Streitigkeiten mit uns zu klären.
Bitte beachten Sie, dass Ihr Antrag nur dann von der alternativen Streitbeilegungsstelle bearbeitet wird, wenn Sie zuvor eine Beschwerde bei uns eingereicht und versucht haben, eine gütliche Einigung zu erzielen.