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Alternative Streitbeilegung

Unser Team arbeitet sehr hart, um sicherzustellen, dass Sie mit unseren Dienstleistungen zufrieden sind. Sollte einmal etwas schiefgehen, versuchen wir, eine für Sie akzeptable Lösung zu finden.

Wenn Sie jedoch mit der vorgeschlagenen Lösung nicht einverstanden sind oder wir uns weigern, Ihre Forderung zu erfüllen, haben Sie das Recht, eine alternative Streitbeilegung zu beantragen, und zwar in Übereinstimmung mit:

Um eine alternative Streitbeilegung zu beantragen, wenden Sie sich an die zuständige Behörde in Ihrem Land, wie unten aufgeführt:

Im Einklang mit der Verordnung Nr. 524/2013 wurde außerdem eine [Online-Streitbeilegungsplattform] (http://ec.europa.eu/consumers/odr/) eingerichtet, die Sie nutzen können, um Ihre Streitigkeiten mit uns zu klären.

Bitte beachten Sie, dass Ihr Antrag nur dann von der alternativen Streitbeilegungsstelle bearbeitet wird, wenn Sie zuvor eine Beschwerde bei uns eingereicht und versucht haben, eine gütliche Einigung zu erzielen.