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EU-Sicherheitsvorschriften für Flughäfen

Um Sie vor der Bedrohung durch Flüssigsprengstoffe zu schützen, hat die Europäische Union (EU) Sicherheitsvorschriften erlassen, die die Menge der Flüssigkeiten, die Sie durch die Sicherheitskontrollen mitnehmen dürfen, beschränken. Sie gelten für alle Fluggäste, die von Flughäfen in der EU abfliegen, unabhängig von ihrem Reiseziel.

Das bedeutet, dass Sie und Ihr Handgepäck an den Sicherheitskontrollen zusätzlich zu anderen verbotenen Gegenständen auch auf Flüssigkeiten kontrolliert werden müssen. Die Vorschriften beschränken jedoch nicht die Flüssigkeiten, die Sie in Geschäften jenseits der Stelle, an der Sie Ihre Bordkarte vorzeigen, oder an Bord eines Flugzeugs kaufen können.

Die Vorschriften gelten bis auf Weiteres auf allen Flughäfen in der EU sowie in Norwegen, Island und der Schweiz.

Wenn Sie irgendwelche Zweifel haben, fragen Sie bitte Ihre Fluggesellschaft oder Ihr Reisebüro vor der Reise.

**Bitte seien Sie höflich und kooperieren Sie mit den Sicherheitskräften am Flughafen und dem Personal der Fluggesellschaft.

Dieses Dokument wurde von der Europäischen Kommission, der Association of European Airlines und dem Airports Council International-Europe erstellt.

Haftungsausschluss
Dieses Dokument fasst zu Ihrer Information die wichtigsten Elemente der einschlägigen EU-Rechtsvorschriften zusammen; es handelt sich nicht um den eigentlichen Rechtstext.

Bitte beachten Sie!

Die angegebenen Preise und Informationen ersetzen alle vorhergehenden und airBaltic behält sich einseitige Änderungen oder Streichungen vor.